Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Wermelskirchen
Für den Bereich der Justiz ist Deutschland in Gerichtsbezirke eingeteilt. Diese sind entscheidend für die Frage der örtlichen Zuständigkeit.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Wermelskirchen umfasst das Stadtgebiet Wermelskirchen.
Das Amtsgericht Wermelskirchen gehört zum Bezirk des Landgerichts Köln . Dieses wiederum ist Teil des Oberlandesgerichts Köln .
Mit den Bezirken der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Hamm wird das Gebiet Nordrhein-Westfalen abgedeckt.