Einwurf aller fristwahrenden Postsendungen außerhalb der Geschäftszeiten
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.
Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben der Eingangstür des Amtsgerichts Brückenweg 2 - 4.