Schiedspersonen für Wermelskirchen
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Schenk, Horst Walter | Wüstenhagener Straße 35 42855 Remscheid Tel.-Nr.: 02196 2523 E-Mail: info@kanzlei-schenk.de Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | I II |
1.Vertretung: Meese, Sandra Irene | In der Brache 12 42929 Wermelskirchen Tel.-Nr.: 02196 80222 |
Stadt Wermelskirchen
Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Tel.-Nr.: 02196 710-0 , Telefax: 02196 710-555
E-Mail: post@stadt.wermelskirchen.de
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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
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