Schiedspersonen für Wermelskirchen

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schenk, Horst WalterBorner Str. 55
42897 Remscheid
Tel.-Nr.: 02196 2523
E-Mail: info@kanzlei-schenk.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
I II
1.Vertretung:
Meese, Sandra Irene
In der Brache 12
42929 Wermelskirchen
Tel.-Nr.: 02196 80222
Weitere anerkannte Gütestellen für Wermelskirchen
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Tel.-Nr.: 02196 710-0 , Telefax: 02196 710-555
E-Mail: post@stadt.wermelskirchen.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung