Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
In unaufschiebbaren Eilfällen (Tel.: 02196-712-2100/ -2101)
Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zugang zum Gericht zu Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit möglich.
Im Übrigen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Für die Bereiche Kirchenaustritte sowie in Nachlassangelegenheiten nutzen Sie bitte die Möglichkeit, online eine Termin zu vereinbaren. (Rubrik Terminbuchung)
In allen anderen Fällen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Amtsgerichts Wermelskirchen eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Öffnungszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.
Schalterstunden der Zahlstelle beim Amtsgericht Wermelskirchen
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Eine Ausnahme gilt für Hinterlegungen, die auch an den anderen Wochentagen angenommen werden.
Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst:
Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth) eingerichtet.
Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden.
Sprechzeiten:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefax: 02204-9529180
Telefon: 02204- 9529100