Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

In unaufschiebbaren Eilfällen (Tel.: 02196-712-2100/ -2101)
Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Zugang zum Gericht zu Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit und im Übrigen nach besonderer Terminvereinbarung möglich.

Schalterstunden der Zahlstelle beim Amtsgericht Wermelskirchen

Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Eine Ausnahme gilt für Hinterlegungen, die auch an den anderen Wochentagen angenommen werden.

 

Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst:

Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth) eingerichtet.

Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden.

Sprechzeiten:

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Telefax: 02204-9529180

Telefon: 02204- 9529100