Durch Verordnung Nr.8573 von „Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen“ vom 26. Juli 1878 – abgedruckt in der „Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten“ – wurden in Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes die Amtsgerichte errichtet, darunter auch „im Bezirk des Landgerichts zu Elberfeld“ das Amtsgericht Wermelskirchen.

Durch weitere Verordnung (Nr.8656) vom 5. Juli 1879 wurden die Bezirke der Amtsgerichte gebildet. Danach wurde dem Amtsgericht Wermelskirchen aus dem Kreis Lennep die „Bürgermeistereien Burg, Dabringhausen, Wermelskirchen“ zugeordnet.

Das Amtsgericht damals

Amtsgericht - Altbau

Damals - wie im übrigen auch heute - hatte die Justiz – zunächst – kein Geld für ein eigenes Gebäude. Die Stadt Wermelskirchen baute es und vermietete es ihr Anfang 1879. Es umfasste „1 Schöffensaal, 4 Zimmer und 1 Abtritt“ sowie im Nebengebäude fünf Gefängniszellen und eine Wohnung für den „Kastellan“. Das war ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Unterbringung des Königlichen Friedensgerichts. Das musste sich nämlich mit „1 Stube und 1 Saal“ im alten Wermelskirchener Rathaus begnügen, wobei der Mietvertrag von 1863 allerdings hervorhebt, dass er auch „die Benutzung eines im Keller aufgestellten Kohlenkastens nebst den zum Heizen … erforderlichen Oefen“ umfasste.

Bau und Anmietung waren von Geburtswehen begleitet. Zunächst musste die Bauausschreibung wiederholt werden, weil der Bauunternehmer, der zunächst den Zuschlag erhalten hatte, in Geisteskrankheit gefallen war. Sodann verzögerte sich der Einzug in den Neubau, „weil es demselben an den nötigen Utensilien zur Ausstattung der künftigen Geschäftsräume gebricht", wie es in einem Schreiben vom 07.11.1879 des Bürgermeisters Wiel an den Königlichen Amtsrichter Dr. Dobbelmann heißt. Später kam es zwischen Justiz und Stadt zum Streit über Gebäudemängel. Die Stadt schob der Justiz die Verantwortung zu, weil sie das Gebäude den Winter über hatte ungeheizt leer stehen lassen. Die Justiz hielt die Mängel hingegen für echte Baumängel und setzte sich damit auch durch, ein Verdienst „der Herren Vorstandsbeamten des Landgerichts zu Elberfeld“, also des Landgerichtspräsidenten und des Ersten Staatsanwalts. Schließlich schaltete sich auch noch die „Ober-Rechnungs-Kammer“ ein und beanstandete, dass für den Mietvertrag „nur ein Stempel von 1 Mark verwendet ist, während ein Stempel von 1,50 Mark zu verbrauchen war,“ weshalb der Landgerichtspräsident das Bürgermeisteramt ergebenst ersuchte, ihm „das fehlende Stempelmaterial von 50 Pfennig zum Zwecke des Verbrauchs baldgefälligst zu übersenden“.

Zu guter Letzt hatte die Stadt Wermelskirchen dann noch Scherereien mit den Gemeinden Burg und Dabringhausen, die sich – obwohl sie sie mitbenutzten - an den Kosten für die neuen Gefängniszellen nicht beteiligen wollten. Die Notwendigkeit eines Neubaus begründete der Bürgermeister Wiel in einem Bericht vom 28.05.1880 an den Landrat zu Lennep u.a. so: „Namentlich dann, wenn gleichzeitig mehrere zu mehrwöchentlicher Haft verurteilte Landstreicher und Bettler verbüßten, was sehr häufig vorkam und noch vorkommt, konnten die übrigen Haftstrafen nicht vollstreckt werden: Solches ist auch dem Herrn Bürgermeister Schmitz zu Dabringhausen sehr wohl bekannt, da es wiederholt sich ereignet, dass von ihm zum Strafantritte aufgeforderte Personen aus der Bürgermeisterei Dabringhausen, wenn sie sich beim Gefangenenwärter Krämer zum Strafantritt meldeten, vom letzteren wegen Raummangels zurückgewiesen worden sind. Bei der geringen Größe der Zellen in dem alten Gefängnis traten insbesondere Stockungen in der Strafvollstreckung ein, wenn Frauenzimmer Strafen zu verbüßen hatten, weil dann zwei Zellen – eine Wohn- und eine Schlafzelle – für diesen Zweck benutzt werden mußten.“

Im Jahre 1891 wurde das Gerichtsgebäude um den Raum einer angrenzenden Gefängniszelle erweitert. Man brauchte Platz für das Grundbuch. Später wurde der ebenerdige Bau aufgestockt. Im Jahre 1898 kaufte die Justiz das Gebäude für 55.000 Mark.

Im Jahre 1900 waren für die 20.040 „Gerichteingesessenen“ zwei Richter, zwei Beamte des gehobenen Dienstes und zwei Kanzleikräfte tätig.

 

Das Amtsgericht in der Neuzeit

Amtsgericht - Neubau

In den letzten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts wurden immer wieder Forderungen laut nach einer Sanierung des altersschwach gewordenen Gebäudes, nach einem Anbau oder nach einem Neubau. Die Vermehrung der Aufgaben und die gestiegenen Ansprüche ließen eine angemessene Rechtsgewährung nicht mehr zu.

Der helle und luftige Neubau ist auf einem Erbbaugrundstück der Stadt Wermelskirchen von einem „Investor“ errichtet worden. Er lässt keine Wünsche offen. Er ist mit modernster Bürotechnik ausgestattet, verfügt über zwei geräumige Sitzungssäle, ansprechende Dienstzimmer und hat gar einen „Erfrischungsraum“ für die Bediensteten. Die weißen Wände seiner langen Flure werden für Ausstellungen von Werken Wermelskirchener Künstler genutzt, mit positiver Resonanz in der hiesigen kunstinteressierten Öffentlichkeit.

Heute deckt sich der Bezirk des Amtsgerichts mit dem Gebiet der Stadt Wermelskirchen. Die Zahl der Gerichtseingesessenen hat sich auf 34.934 erhöht (Stand: Zensus vom 09.05.2011).

Das Amtsgericht Wermelskirchen hat zur Zeit 20 Mitarbeiter/innen, und zwar drei Wachtmeister/innen, vier Justizbeschäftigte, vier Beamtinnen des mittleren Dienstes, vier Rechtspfleger/innen, vier Richter/innen und eine Gerichtsvollzieherin.